GEMA & GVL

GEMA und GVL: Wo liegt der Unterschied?

Für die gewerbliche Musiknutzung können unterschiedliche Rechteinhaber relevant sein. GEMA und GVL vertreten dabei unterschiedliche Gruppen.

GEMA

Komponistinnen und Textautoren

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte an Musikwerken – also die Rechte an Kompositionen und Texten.

GVL

Künstler & Tonträgerhersteller

Die GVL nimmt Leistungsschutzrechte für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller wahr – also die Rechte an der konkreten Aufnahme.

Was das für Unternehmen bedeutet

Bei der gewerblichen Nutzung bekannter Originalaufnahmen können beide Bereiche relevant sein. Die genaue Einordnung hängt vom Repertoire, der Nutzung und dem eingesetzten Anbieter ab.

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Quellen

Zuletzt geprüft: 16.7.2026

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersten Orientierung. Sie stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Die tatsächliche rechtliche Einordnung kann von Verträgen, Repertoire, Branche, Nutzungsart und weiteren Umständen abhängen.